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PiR Nr. 7 vom Seite 210

Vom Minderheitenanteil zum nicht beherrschenden Anteil – mehr als eine Neuetikettierung?

Dipl.-Ök. Jens Freiberg

I. Einleitung

Mit konzeptioneller Ausrichtung der IFRS-Konzernrechnungslegung an der Einheitstheorie entfällt eine Differenzierung der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hinsichtlich der Gesellschaftersphäre. Mit einer verbleibenden Wahlrechtsausnahme für den goodwill sind die Gesellschafter unabhängig von deren Einfluss auf die Gesellschaft gleichgestellt.

Im Zuge der Überarbeitung von IFRS 3 wurde auch die bisherige Bezeichnung nicht beherrschender Gesellschafter als Minderheiten ( minority interest) aufgegeben. Künftig sind diese als nicht beherrschende Anteile ( non-controlling interest) auszuweisen. In der Neufassung von IAS 27 wurde allerdings nicht nur die Bezeichnung angepasst, sondern auch eine abweichende Definition für den Anteil des Eigenkapitals, der nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzurechnen ist, eingeführt.

II. Rechtfertigung für die neue Bezeichnung

Die bislang einem ownership model of consolidation geschuldete Unterscheidung zwischen einem beherrschenden Mutterunternehmen ( parent entity) und Minderheitsgesellschaftern stand wegen der Bezugnahme auf die Höhe der Anteile im potenziellen Widerspruch zu der Definition e...

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PiR - Internationale Rechnungslegung