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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 2 K 4056/08 StB

Gesetze: StBerG § 39 Abs. 2 Satz 3, StBerG § 39 Abs. 2 Satz 4, StBerG § 157a Abs. 1, DVStB § 21, BGB § 242, GG Art. 3 Abs. 1

Anspruch auf Erstattung der vollen Prüfungsgebühr nach Rücktritt im Krankheitsfalle

Leitsatz

  1. Die in § 39 Abs. 2 Satz 4 StBerG getroffene Bestimmung, dass im Falle eines Rücktritts von der Steuerberaterprüfung zwischen dem von der Prüfungsbehörde bestimmten Zeitpunkt und dem Ende der Bearbeitungszeit für die letzte Aufsichtsarbeit die Prüfungsgebühr unabhängig von dem Rücktrittsgrund – also auch im Krankheitsfalle – nur zur Hälfte erstattet wird, ist nicht wegen eines Missverhältnisses zwischen Gebühr und Aufwand verfassungswidrig.

  2. Die Gegenleistung der Verwaltung liegt in diesem Fall in den Vorbereitungsarbeiten für die Steuerberaterprüfung.

  3. Die fehlende Differenzierung nach dem Zeitpunkt und dem Grund des Rücktritts stellt angesichts dessen voraussetzungsloser Zulässigkeit eine nicht zu beanstandende Typisierung und Pauschalierung dar.

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 455 Nr. 7
IAAAD-24674

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