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NWB Nr. 33 vom Seite 2535

ErbStG: Behaltensregelungen und Nachversteuerung

Volker Schmidt und Ulrike Leyh

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2557In den bisherigen Teilen der Beitragsreihe zum neuen Begünstigungssystem für Betriebsvermögen wurden die ersten vier Prüfungsstufen und die Lohnsummenklausel des neuen Verschonungssystems ausführlich dargestellt. Der fünfte und letzte Beitragsteil beschäftigt sich mit der letzten Prüfungsstufe.

Hintergrund

[i]Abschmelzungsmodell statt FallbeileffektDas Vermögensbindungsmodell nach altem Recht (fünf Jahre Wohlverhalten, ansonsten Wegfall sämtlicher Vergünstigungen, sog. Fallbeileffekt) wurde durch die Erbschaftsteuerreform modifiziert. Der Erhalt des Verschonungsabschlags, des Abzugsbetrags und der Tarifbegünstigung sind jetzt von einem Nichtverstoß sowohl gegen die Lohnsummenklausel als auch gegen die Behaltensregelungen während der sog. Behaltensfrist abhängig. Der Fallbeileffekt wurde durch das sog. Abschmelzungsmodell ersetzt.

Behaltens- und Reinvestitionsklausel

[i]Sieben bzw. zehn JahreIm neuen Recht beträgt die Behaltensfrist, in welcher das erworbene Betriebsvermögen zu erhalten ist, sieben Jahre bei der Regel- und zehn Jahre bei der Optionsverschonung.

[i]Verstoß: Überausschüttung/Aufhebung PoolvereinbarungDie Nachversteuerungstatbestände des § 13a Abs. 5 ErbStG a. F. sind im Wesentlichen in das neue Erbschaftsteuerrecht übernommen worden. Als Verstoß gelten zudem die Vornahm...