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NWB Nr. 35 vom Seite 2724

Durchlaufspendenverfahren war bei Stiftungsausstattung nicht erforderlich

Hessisches Finanzgericht stellt Rechtslage klar

Dr. Johannes R. Nebe

[i]FG Hessen, Urteil v. 3. 3. 2009 - 9 K 2156/08 NWB QAAAD-24453 Die Finanzverwaltung hat vor der Reform des Spendenrechts für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden regelmäßig die Einhaltung des sog. Durchlaufspendenverfahrens gefordert. Gegen das Durchlaufspendenverfahren bestanden ganz erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Das klargestellt, dass bei der Ausstattung einer gemeinnützigen Stiftung mit dem Stiftungskapital das Durchlaufspendenverfahren nicht erforderlich und ein Spendenabzug auch bei direkter Leistung an die gemeinnützige Stiftung möglich war. Darüber hinaus hat das Finanzgericht deutlich gemacht, dass die Finanzverwaltung auch in Fragen der Aufteilung von Spenden im Zweifel zu einer Schätzung verpflichtet ist (§ 162 Abs. 1 AO).

I. Ausgangslage

Die Kläger sind Eheleute. Der Ehemann wollte in 1994 eine gemeinnützige Stiftung errichten. Die Ausstattung der Stiftung mit dem Stiftungskapital sollte als Spende im Rahmen der Einkommensbesteuerung berücksichtigt werden.

[i]Errichtung der StiftungDie Errichtung der Stiftung erfolgte in Abstimmung und nach dem Muster des zuständigen Regierungspräsidiums sowie in Abstimmung mit dem für die ...