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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 27 | Betreuertätigkeit: Infizierung der übrigen freiberuflichen Einkünfte?

Führt die Ausübung einer Betreuungstätigkeit durch eine Anwaltssozietät zu gewerblichen Einkünften und damit verbunden zu einer Infizierung der übrigen freiberuflichen Einkünfte nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (sog. Abfärbetheorie)?

Für beruflich tätige Betreuer ist das nächste anhängige Verfahren bedeutsam. Berufsbetreuer erzielen nach der BFH-Rechtsprechung gewerbliche Einkünfte. Auch das Bundesverwaltungsgericht qualifiziert die Tätigkeit als gewerblich.

Übt ein Freiberufler – zum Beispiel ein Rechtsanwalt oder Steuerberater – nebenher eine berufliche Betreuertätigkeit aus, sind die Einkünfte aus selbständiger und gewerblicher Tätigkeit getrennt zu behandeln. Für die beiden unterschiedlichen Einkunftsarten ist jeweils eine gesonderte Gewinnermittlung einzureichen.

Problematisch wird es, wenn die Leistungen als Berufsbetreuer im Rahmen eines Gesellschaftsverhältnisses erbracht werden. Die gewerblichen Einkünfte aus der Betreuertätigkeit infizieren dann die freiberuflichen Einkünfte. Das wird bekanntlich als Abfärbetheorie bezeichnet. Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG erzielt die gesamte Mitunternehmerschaft dann gewerbliche Einkünfte. Die Anwendung dieser Regelung auf eine Anwaltsso...