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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 02-04 | Vorläufige Steuerfestsetzung: Prüfung der verfassungsrechtlichen Relevanz

Das BMF hat erstmals von der neuen Regelung in § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO Gebrauch gemacht, wonach eine Steuer auch dann vorläufig festgesetzt werden kann, wenn die einfachgesetzliche Auslegung einer Steuernorm Gegenstand eines Verfahrens beim BFH ist. Der Umfang der Vorläufigkeit ist aber (mit einer Ausnahme) auf „streitige verfassungsrechtliche Fragen” eingeschränkt. Das erfordert differenzierte Betrachtungen zur verfassungsrechtlichen Relevanz der beim BFH anhängigen Streitfragen.

Track 02 | Neuregelung durch das „Steuerbürokratieabbaugesetz”

Zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren hat sich jetzt das Bayerische Landesamt für Steuern in einer Verfügung geäußert. Die Finanzbehörde aus der Landeshauptstadt München bezieht sich auf die aktuelle Liste des Bundesfinanzministeriums, in welchen Punkten die Festsetzung der Einkommensteuer vorläufig vorzunehmen ist.

Das BMF hat in seinem Schreiben zur vorläufigen Steuerfestsetzung vom April 2009 erstmals die durch das „Steuerbürokratieabbaugesetz” eingefügte neue Regelung in § 165 AO angewandt. Danach kann das BMF nun auch Streitfragen in den Vorläufigkeitskatalog aufnehmen, zu denen e...