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Arbeitshilfe Oktober 2009

Zulässigkeit einer Betriebsprüfung im Jahrestakt - Mustereinspruch

Es erscheint fraglich, ob die in Nordrhein-Westfalen eingeführten zeitnahen Betriebsprüfungen von Großbetrieben "im Jahrestakt", bei der vom Finanzamt jeweils nur ein Veranlagungszeitraum geprüft wird, gegen den Willen des Unternehmens ermessensfehlerfrei angeordnet werden kann. Denn die Verkürzung des Prüfungszeitraums ist für einen Großbetrieb nicht nur vorteilhaft. Der größeren Zeitnähe stehen insbesondere die Nachteile eines erheblich höheren Aufwands für die einzelne Prüfung gegenüber.

Das FG Köln gab mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Prüfungsanordnung statt.

Das Verfahren ist zwischenzeitlich auch in der Hauptsache rechtsanhängig, Az. beim FG Köln: 13 K 2072/09.

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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