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PiR Nr. 10 vom Seite 307

Grundsätze haptischer Bilanzierung?

Dr. Andreas Haaker, Berlin und Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

Materielles und immaterielles Vermögen wird in der Rechnungslegung imparitätisch behandelt, indem immaterielle Werte tendenziell vernachlässigt werden. Ein Grund hierfür ist die konstatierte Unsicherheit immaterieller gegenüber den als relativ sicher geltenden materiellen Werten. Kritiker dieser Ungleichbehandlung sprechen ironisch von Grundsätzen haptischer Bilanzierung (GhB; Begriffsbildung nach Hoffmann/Lüdenbach, DStR 2008, Beihefter zu Heft 30, S. 54.).

Pro Dr. Andreas Haaker

Die GhB zeigen sich nach IFRS in den kasuistischen Ansatzverboten (IAS 38.63) und zusätzlichen Ansatzkriterien für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (IAS 38.57). Nach BilMoG kommt – auch nach Abschaffung des strikten Aktivierungsverbots gem. § 248 Abs. 2 HGB a. F. – das latente Misstrauen gegenüber selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens darüber hinaus in einem Aktivierungs wahlrecht (§ 248 Abs. 2 HGB) und einer Ausschüttungssperre (§ 268 Abs. 8 HGB) zum Ausdruck.

Den Begriff der Grundsätze haptischer – d. h. „den Tastsinn betreffenden, auf ihm beruhenden” – Bilanzierung hat meines Wissens das „Contra” geprägt. Für seine fortlaufende Kritik an der bilanziellen Ungleichbehandlung ...

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