Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

3. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55981-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51683-2

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Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, u.a. - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 171 Umlaufende Betriebsmittel

Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, Gerda Hofmann, Christoph Philipp, Andreas Richter, Stephan Viskorf, Eckhard Wälzholz, Steffen Wiegand (November 2009)
b) Forstwirtschaftliche Nutzung

I. Allgemeines (§ 171 BewG)

1Die Vorschrift regelt den Umfang der umlaufenden Betriebsmittel der forstwirtschaftlichen Nutzung und entspricht inhaltlich § 53 BewG.

II. Besonderheiten bei der forstwirtschaftlichen Nutzung

2Eingeschlagenes Holz gehört zum normalen Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln, soweit es den jährlichen Nutzungssatz nicht übersteigt. Der jährliche Nutzungssatz ergibt sich aus dem Betriebsgutachten oder dem Betriebswerk eines Forstbetriebs. Ein jährlicher Nutzungssatz besteht nur bei solchen Betrieben, die auch jährlich Holz einschlagen (Nachhaltsbetriebe). Der normale Bestand an eingeschlagenem Holz wird im Ertragswertverfahren berücksichtigt. Der über den jährlichen Nutzungssatz hinausgehende Bestand an eingeschlagenem Holz ist ein Überbestand i. S. d. § 158 Abs. 4 Nr. 4 BewG und bleibt bei der Ermittlung des Fortführungswerts der forstwirtschaftlichen Nutzung außer Betracht. Vom Wind geworfenes Holz, das von der Wurzel noch nicht getrennt ist, ist kein eingeschlagenes Holz (vgl. auch Abschn. 8 Abs. 1 Satz 3 – 5 AEBewLuF).

3Bei aussetzenden Betrieben – hier fällt nur in mehrjährigen Intervallen einzuschlagendes Holz an – ist das nic...

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