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FG Köln Urteil v. - 13 K 169/06 EFG 2010 S. 354 Nr. 4

Gesetze: KStG § 37 Abs 3, KStG § 37 Abs 2

Körperschaften:

Nachsteuer und Körperschaftsteuerminderung nicht zwingend innerhalb eines Veranlagungszeitraums

Leitsatz

1) Die entgeltliche Vereinbarung über künftig entstehende Dividendenansprüche im Rahmen eines Anteilsübertragungsvertrages beeinflusst den vom Veräußerer erzielten Veräußerungspreis und die vom Erwerber aufgewendeten Anschaffungskosten.

2) Die Weiterleitung entsprechender Beträge vom Erwerber an den Veräußerer stellen keine Gewinnausschüttung i.S.d. § 37 Abs. 2 KStG n.F. dar, selbst wenn tatsächlich eine Gewinnausschüttung in entsprechender Höhe beschlossen und vorgenommen wird (gegen BFH, BFH/NV 2002, 640).

3) Es ist nach § 37 Abs. 2 und 3 KStG nicht zwingend erforderlich, dass die Nachsteuer gem. § 37 Abs. 3 KStG und die Körperschaftsteuerminderung nach § 37 Abs. 2 KStG immer innerhalb eines Veranlagungszeitraums berücksichtigt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 354 Nr. 4
UAAAD-32971

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