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NWB Nr. 52 vom Seite 4083

„Schlusspfiff beim Datenzugriff?”

BFH zeigt Grenzen bei Einnahmenüberschussrechnern auf

Olaf Klingebiel

[i] BMF, Schreiben v. 22. 1. 2009 NWB BAAAD-29354 „Besteht eine Verpflichtung, den digitalen Datenzugriff auf freiwillig geführte Aufzeichnungen zuzulassen?” Dazu das BMF „Ja, soweit die Aufzeichnungen in digitaler Form geführt werden.” Dem widerspricht der und differenziert: [i]BFH, Urteil v. 24. 6. 2009 - VIII R 80/06 NWB LAAAD-28986 Zwar ist der Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO für sich gesehen zulässig, jedoch darf das Finanzamt nur auf Daten zugreifen, die der Steuerpflichtige im Rahmen der für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften aufzeichnen und aufbewahren muss.

Arbeitshilfe:

In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB XAAAB-26807 der InfoCenter-Beitrag „Digitaler Datenzugriff” aufrufbar.

I. Dem zugrunde liegender Sachverhalt

[i]Beim FA eingereichte EÜR, unternehmensintern jedoch BestandsbuchhaltungDie Klägerin ist eine Sozietät aus Freiberuflern und ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmenüberschussrechnung. Diese reicht sie zusammen mit den Steuererklärungen beim Finanzamt ein. Die Eingangs- und Ausgangsrechnungen legt sie mit den dazugehörigen Bankkontoauszügen in Papierform ab. Ferner erfasst sie die Geschäftsvorfälle mit einer Software unternehmensintern ...