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SteuerStud Nr. 1 vom Seite 4

Neuerungen bei der Lohnsteuerklassenwahl ab 2010

– Darstellung und kritische Würdigung des Lohnsteuer-Faktorverfahrens gem. § 39f EStG

Dipl.-Ök. Andre Kaponig und Prof. Dr. Marco Thönnes, Steuerberater, Duisburg

Das Jahressteuergesetz 2009 beinhaltet das sog. Lohnsteuer-Faktorverfahren, welches ab 2010 von Ehepaaren alternativ zu den Lohnsteuerklassenkombinationen IV/IV und III/V gewählt werden kann. Der vorliegende Beitrag skizziert das Lohnsteuerabzugsverfahren und stellt darauf aufbauend die Regelungen des neuen § 39f EStG dar. Die Neuregelungen werden dabei durch einige Beispiele verdeutlicht und kritisch betrachtet.

I. Vorbemerkungen

Das Jahressteuergesetz 2009 beinhaltet das sog. optionale Faktorverfahren bei der Lohnsteuer als Neuerung im Lohnsteuer-abzugsverfahren. Die gesetzliche Umsetzung erfolgt durch den neuen § 39f EStG. Dieses Verfahren stellt eine Alternative bzw. Modifikation der vorhandenen Lohnsteuerklassenkombinationen IV/IV und III/V für Ehepaare dar.

Bei der Lohnsteuer handelt es sich dabei um keine eigenständige Steuerart. Nach der Legaldefinition des § 38 Abs. 1 EStG ist die Lohnsteuer vielmehr die bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit durch Abzug vom Arbeitslohn erhobene Einkommensteuer. Die einbehaltene Lohnsteuer wird dann nach § 36 EStG bei der Veranlagung zur Einkommensteuer auf die festzusetzende Einkommensteuer angerechnet. Die Erhebung der Lohnsteuer erfolgt...