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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1498/05

Gesetze: EStG § 7 Abs. 4, EStG § 10d Abs. 1 Satz 1, AO § 164, AO § 165

Nutzungsdauer eines Übergangswohnheims für Aussiedler

Leitsatz

Die Vorläufigkeit gemäß § 165 AO hinsichtlich der Mietdauer schränkt die Änderungsmöglichkeit gemäß § 164 Abs. 2 AO betreffend die Nutzungsdauer des Gebäudes - und damit die AfA - nicht ein.

Die Nutzungsdauer für ein Übergangswohnheim für Aussiedler, das der Steuerpflichtige mit Abbruchabsicht erworben hat, beträgt 50 Jahre.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAD-35049

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