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NWB Nr. 7 vom Seite 492

Vorsorgeaufwendungen auf dem Prüfstand des BFH

Anmerkungen zu den BFH-Urteilen v. 18. 11. 2009 und 9. 12. 2009

Peter Manz

[i]BFH, Urteil v. 18. 11. 2009 - X R 9/07 NWB WAAAD-35169; X R 34/07 NWB GAAAD-35183; X R 45/07 NWB CAAAD-35167; X R 6/08 NWB QAAAD-35184; v. 9. 12. 2009 - X R 28/07 NWB WAAAD-35182Der BFH hat sich in vier Urteilen v. - X R 9/07, X R 34/07, X R 45/07 und X R 6/08 sowie in dem Urteil v. - X R 28/07 mit der Abziehbarkeit von im Geltungsbereich des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) ab dem Jahr 2005 geleisteten Vorsorgeaufwendungen befasst. Er hat an seiner bereits im Beschluss v. - X B 166/05 (BStBl 2006 II S. 420) vertretenen Auffassung festgehalten, dass im zeitlichen Anwendungsbereich des AltEinkG geleistete Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und andere Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) keine vorweggenommenen Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften, sondern lediglich in beschränktem Umfang abziehbare Sonderausgaben sind. Auch die Regelung über die nur beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 i. V. mit § 10 Abs. 4 EStG) sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB DAAAD-37235 der Mustereinspruch „Verfassungswidrigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der Altersvorsorgeaufwendungen ab dem VZ 2005” abrufbar.

I. Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen und andere Altersvorsor...