Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 12 vom Seite 893

Pfändung von Steuererstattungsansprüchen in der Insolvenz

Pfändung vor, nach und im Insolvenzverfahren

Holger Busch und Sonja Kranenberg

[i]Busch/Kranenberg, Abtretung von Steuererstattungsansprüchen in der Insolvenz, NWB 11/2010 S. 824Im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens kommt der Pfändung von Vermögensansprüchen, insbesondere Steuererstattungsansprüchen, aufgrund der mangelnden Liquidität des Schuldners eine besondere Bedeutung zu. Unabhängig von der Aufrechnungsmöglichkeit des Finanzamts, richtet sich die Wirksamkeit einer Pfändung nach deren Eingang beim Finanzamt und der Fälligkeit des [i]Waza/Uhländer/Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, NWB Verlag Herne, 8. Aufl. 2010, ISBN: 978-3-482-41168-7Erstattungsanspruchs.

Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www. nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB ZAAAA-57018 der infoCenter-Beitrag „Abtretung von Erstattungs- und Steuervergütungsansprüchen” aufrufbar.

I. Allgemeines zur Pfändung von Steuererstattungsansprüchen

Wirkt der Steuerpflichtige nicht an einer – freiwilligen – Abtretung mit, können Steuererstattungsansprüche auch gepfändet und eingezogen werden. Die Pfändung und Einziehung sind dabei öffentlich-rechtlicher Natur, das Finanzamt normaler Drittschuldner i. S. des § 829 ZPO. Die Pfändung ist nur wirksam, wenn der gepfändete Anspruch so bestimmt ist, dass er zugeordnet und von anderen Forderungen unterschieden werden kann.

Formulierungsvorschlag

Gepfändet wird der Einkommensteuererstattungsanspruch 20...