Arbeitshilfe Juli 2011

Kindergeld für ein in der Ukraine geborenes Kind erst ab Begründung seines Wohnsitzes im Inland - Mustereinspruch

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Besteht ein Kindergeldanspruch für das in der Ukraine geborene Kind auch vor dessen Einreise, wenn sich das Neugeborene unfreiwillig noch im Ausland aufhält? - Muss sich das Kind selbst in der inländischen Wohnung der Eltern befinden, um einen Wohnsitz zu begründen, oder teilt ein Kind vor seiner erstmaligen Einreise in das Inland den inländischen Wohnsitz seiner Mutter, wenn es innerhalb angemessener Zeit dorthin verbracht wird?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB TAAAD-40383