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StuB Nr. 7 vom Seite 260

Lohnsteuerklassenwahl 2010 unter Berücksichtigung des neuen Faktorverfahrens

Arbeitnehmer sollten Steuerklassenwahl überprüfen

Betriebswirt Axel-Friedrich Foerster, Fürth
Kernaussagen
  • Im Rahmen des JStG 2009 wurde mit Wirkung ab 2010 das sog. Faktorverfahren als zusätzliche Besteuerungsmöglichkeit für Arbeitnehmer-Ehegatten eingeführt. Statt die Steuerklassen III und V bzw. IV und IV zu kombinieren, können Doppelverdiener nunmehr seit Jahresbeginn auch die Kombination aus IV und IV mit einem steuermindernden Faktor wählen.

  • Durch das Faktorverfahren entsteht bei richtiger Schätzung der voraussichtlichen Jahresarbeitslöhne – gegenüber den anderen Steuerklassenkombinationen – der Vorteil, dass die Abweichung zu der nach dem Splittingverfahren ermittelten Jahreseinkommensteuer regelmäßig geringer ausfällt.

  • Arbeitnehmer-Ehegatten sollten ihre Lohnsteuerklassenwahl für das Jahr 2010 prüfen und ggf. das neue Faktorverfahren wählen. Ein Steuerklassenwechsel kann i. d. R. nur einmal jährlich beantragt werden; ein solcher Antrag muss spätestens bis zum gestellt werden.

Seit dem werden Vorsorgeaufwendungen besser steuerlich berücksichtigt. Da zudem der Lohn- und Einkommensteuertarif erneut abgesenkt worden ist, sollten Arbeitnehmer-Ehegatten, die jeweils Einkünfte aus nichtselbst...