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StuB Nr. 7 vom Seite 275

Latente Steuern: Abbau temporärer Auffassungsdivergenzen?

Von E-DRS 24 zu DRS 18

Dr. Harald Kessler und Dr. Markus Leinen
Kernaussagen
  • Mit E-DRS 24 hat der DSR in weiten Teilen nützliche Klarstellungen zur Behandlung latenter Steuern nach dem BilMoG vorgelegt.

  • In einzelnen Punkten sollte der Standardentwurf jedoch überarbeitet werden.

  • Dies gilt namentlich für die Feststellungen zur Länge des Prognosezeitraums für die Beurteilung der Nutzbarkeit steuerlicher Verlustvorträge und zur Nichtanwendung des Verbots der Bildung latenter Steuern auf outside basis differences für phasenverschobene Ergebnisübernahmen im Konzern.

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat im November 2009 E-DRS 24 vorgelegt. Die Verabschiedung des Standards steht unmittelbar bevor. Er soll die durch das BilMoG geänderten gesetzlichen Regelungen über latente Steuern für Zwecke der konsolidierten Rechnungslegung konkretisieren . In weiten Teilen enthält der Standard nützliche Klarstellungen . Dies gilt etwa für die Art der Anhangberichterstattung nach § 314 Abs. 1 Nr. 21 HGB, die Forderung nach Ermittlung latenter Steuern auf Ebene einzelner Vermögensgegenstände sowie den Hinweis zum maßgeblichen Steuersatz bei konzerninternen Lieferungen und Leistungen. Andere Erläuterungen erscheinen weniger überzeugen...