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StuB Nr. 16 vom Seite 605

Datierung von Bilanzen und Steuern

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann

I. Juristische Logik gegen physikalischen Zwang

Dem Phänomen der Zeit ist die species humana hilflos ausgeliefert. Gelungen ist ihr überzeugend die Messung der Zeit in unglaublich genauen Dimensionen seit der „Erfindung” des Papstes Gregor XIII. Aber ansonsten gibt es gegen diese ehernen Gesetze der Physik keine menschliche Einflussmöglichkeit. Die Zeit gleitet dahin, nichts kann sie aufhalten. Beschleunigen oder Verzögern geht nicht. Die ewige Jugend eignet sich als Thema allenfalls noch für Groschenromane und der ewige Frühling für Werbeprospekte von Reiseveranstaltern.

Nur eine besondere Ausprägung des Menschengeschlechts will sich partout nicht diesen zwingenden Gesetzmäßigkeiten der Natur beugen, nämlich die mit besonders herausragendem Denkvermögen ausgestatteten Vertreter der Jurisprudenz. Diese haben das Patent einer Durchbrechung des unabänderlichen Zeitflusses für sich in Anspruch genommen und unter hohem intellektuellem Einsatz und Beanspruchung logischer Gesetzmäßigkeiten dem Zeitfluss eine ganze Sekunde abgetrotzt. Es muss sich um einen gewaltigen Kraftakt gehandelt haben, mehr scheint nicht zu gehen. Juristische Tage oder Vierte...