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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 25 | Baudenkmale: Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an Angehörige

Der BFH muss entscheiden: Ist hinsichtlich der Steuervergünstigung nach § 10f EStG für Baudenkmale sowie Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken zu bejahen, wenn die gesamte Wohnung der erwachsenen Tochter unentgeltlich überlassen wird?

Bleiben wir noch einen Moment bei Immobilien. Bei der Steuervergünstigung nach § 10f EStG für Baudenkmale sowie Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen wird mit dem Finanzamt meist um die Zulässigkeit und Reichweite der Bescheinigungen der zuständigen Behörden gestritten. Jetzt geht es vor dem BFH unter dem um einen anderen Aspekt.

Nach § 10f EStG können Aufwendungen für bestimmte Baumaßnahmen auf zehn Jahre verteilt wie Sonderausgaben abgezogen werden. Seit 2004 sind maximal zehn Jahre lang jeweils 9 %, zusammen also 90 % der Baukosten absetzbar. Voraussetzung ist eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. Nicht erforderlich ist, dass der Eigentümer das Objekt ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Es muss sich auch nicht um die Hauptwohnung oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen handeln. Es sind daher auch Fer...