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PiR Nr. 9 vom Seite 264

Vorzeitige Beendigung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (hedge accounting)

Dr. Jens Freiberg

I. Einleitung

Die IFRS formulieren restriktive Anforderungen an die bilanzielle Berücksichtigung von Sicherungszusammenhängen ( hedge accounting). Die Anwendung der Regeln des hedge accounting innerhalb der IFRS erfolgt allerdings freiwillig. Ein Unternehmen kann identifizierte Risiken zwar hedgen, braucht den ökonomisch gewählten Sicherungszusammenhang aber nicht bilanziell darzustellen.

Eine Sicherungsbeziehung ist nur anzuerkennen, wenn neben anderen Anforderungen – insbesondere auch der Dokumentation – die Effektivität des Sicherungszusammenhangs gegeben ist (IAS 39.88(a)-(e)). Werden die Anforderungen an das hedge accounting in späteren Perioden nicht mehr erfüllt, ergeben sich besondere Konsequenzen. Von enormer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die dokumentierte Risikomanagementstrategie des Unternehmens.

II. Aufhebung eines Sicherungszusammenhangs

1. Auslösende Ereignisse

Ein bilanzieller Sicherungszusammenhang ( hedge accounting) ist bei Eintritt eines der folgenden Ereignisse aufzuheben:

  • Die Effektivität einer Sicherungsbeziehung kann nicht mehr nachgewiesen werden,

  • das Grundgeschäft ( hedged item) wird verkauft oder glattgestel...

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