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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 1011/2009 EFG 2011 S. 352 Nr. 4

Gesetze: GrEStG § 3 Nr. 5, GrEStG § 5 Abs. 2

Grunderwerbsteuerfreiheit der Einbringung eines Grundstücks in eine Gesamthandsgesellschaft anlässlich der Vermögensauseinandersetzung der Ehe nach der Scheidung

Leitsatz

Eine Zusammenschau der personenbezogenen Vorschrift des § 3 Nr. 5 GrEStG mit § 5 Abs. 2 GrEStG führt zur Grunderwerbsteuerfreiheit der Einbringung eines Grundstücks in eine Gesamthandsgesellschaft anlässlich der Vermögensauseinandersetzung der Ehe nach einer Scheidung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2011 S. 10 Nr. 13
EFG 2011 S. 352 Nr. 4
ZAAAD-52567

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