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FG München Urteil v. - 10 K 930/09

Gesetze: FGO § 47 Abs. 1, FGO § 56 Abs. 1

Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist bei (abredewidrig) unterbliebenem Ruhen des Einspruchsverfahrens

Leitsatz

Eine Wiedereinsetzung in die versäumte Klagfrist kann nicht darauf gestützt werden, dass es die Finanzbehörde (abredewidrig) unterlassen hat, das Einspruchsverfahren wegen eines beim BVerfG anhängigen Musterverfahrens ruhen zu lassen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAD-52924

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