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BFH  - IX R 8/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 17 Abs 1 S 4, EStG § 17 Abs 1 S 5, ErbStG § 29 Abs 1 Nr 3, BGB § 516, AO § 38, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2

Rechtsfrage

Aktienübertragungen zwischen Ehegatten - Abgrenzung Schenkung/ehebedingte unbenannte Zuwendung - Rückwirkende Entgeltlichkeit aufgrund Anrechnung der Zuwendung der Aktien im Rahmen des Zugewinnausgleichs im Jahr 2005 - Stellt die zivilrechtliche Rückwirkung durch die nachträgliche Anrechnung beim Zugewinnausgleich auch steuerlich ein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar, mit der Folge, dass die Übertragung der Aktien von Anfang an als entgeltlich anzusehen ist und somit der Tatbestand des § 17 Abs. 1 Satz 4 und 5 EStG keine Anwendung findet - Wird die Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 5 EStG nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Ehemann zum Zeitpunkt der Schenkung (1998) noch nicht wesentlich i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG - in der für den VZ 1998 geltenden Fassung - beteiligt war - Divergenz zu dem , BFHE 184, 74, BStBl II 1997, 727?

Entgeltlichkeit; Rechtsvorgänger; Rückwirkendes Ereignis; Schenkung; Unentgeltliche Übertragung; Wesentliche Beteiligung

Fundstelle(n):
PAAAD-54121

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