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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 18/07

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 2, EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2, EStG § 31, EStG § 32 Abs. 6, AO § 162, AO § 96 Abs. 1 S. 1, BGB § 1968, BGB § 1914, BGB § 1615 Abs. 2, BGB § 1601, BGB § 1612b Abs. 1, BGB § 1612b Abs. 3, FGO § 135, FGO § 136, FGO § 137

Privater Nutzungsanteil eines Laptops bei einem Berufspiloten

Beerdigungskosten für Bruder als außergewöhnliche Belastungen

Anrechnung des Kindergelds bei barunterhaltspflichtigem Elternteil

Leitsatz

1. Wird der konkrete Umfang der beruflichen Nutzung eines Laptops nicht nachgewiesen, wird der berufliche bzw. private Nutzungsanteil bei einem Berufspiloten auf 50 % geschätzt.

2. Die für die Beerdigung des Bruders entstandenen Kosten sind nicht als außergwöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen, wenn wenigstens ein unterhaltspflichtiger Elternteil den Bruder überlebt.

3. Kindergeld oder vergleichbare Leistungen sind der Einkommensteuer auch dann hinzuzurechnen, wenn dem Steuerpflichtigen kein Kindergeld ausgezahlt wurde, er aber einen Ausgleichanspruch gegen die Mutter nach § 1612b Abs. 1 und 3 BGB hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2011 S. 406 Nr. 7
DStRE 2011 S. 1443 Nr. 23
WAAAD-60039

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