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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 4234/09 AO

Gesetze: AO § 227, FGO § 72 Abs. 1

Billigkeitserlass wegen sachlicher Unbilligkeit – Klagerücknahme aufgrund objektiv unzutreffenden Hinweises des FG

Leitsatz

Eine sachliche Unbilligkeit ist gegeben, wenn das Finanzgericht die Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung in zurechenbarer Weise verursacht hat, weil es den Kläger – gemessen an der späteren Entscheidung des BFH über ein bereits anhängiges Revisionsverfahren- objektiv unzutreffend dahin belehrt hat, dass für sein Begehren nur im Billigkeitsverfahren Erfolgsaussichten bestünden, und dieser auf Anraten der Finanzgerichts seine Klage zurückgenommen hat.

Fundstelle(n):
YAAAD-61982

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