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IWB Nr. 15 vom Seite 729 Fach 3 Deutschland Gr. 3 Seite 1251

Das Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG unter Berücksichtigung von DBA-Vergünstigungen

von Oberregierungsrat Dieter Grützner, Münster

A. Allgemeine Grundsätze

I. Die einzelnen Steuerabzugsverfahren

Die Steuerabzugsverfahren vom Arbeitslohn und vom Kapitalertrag sind sowohl gegenüber unbeschränkt als auch gegenüber beschränkt steuerpflichtigen Beziehern der abzugspflichtigen Einnahmen durchzuführen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber durch § 50a EStG zur Sicherung des Steueranspruchs gegenüber beschränkt Stpfl. den Steuerabzug durch den Schuldner der nachfolgend bezeichneten Vergütungen angeordnet:

  • Aufsichtsratsvergütungen i. S. des § 50a Abs. 1 EStG mit 30 v. H. der Bruttoeinnahmen — Aufsichtsratsteuer (§ 50a Abs. 1—3 EStG);

  • Vergütungen, die für künstlerische, sportliche, artistische oder ähnliche Darbietungen im Inland oder durch deren Verwertung im Inland erzielt werden, einschl. der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusammenhängenden Leistungen, unabhängig davon, wem die Einkünfte zufließen (§ 49 Abs. 1 Nr. 2d EStG), gem. § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG bis bei Ausübung der Tätigkeit im Inland mit 15 v. H., im übrigen mit 25 v. H., ab einheitlich 25 v. H. der Brutto-Einnahmen, einschl. USt.

  • Vergütungen, die aus der Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit als Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, Journalist oder Bildberichterstatter einschl. solcher Tätigkeiten für den Rundfunk oder Fernsehfunk be...