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Sächsisches FG Beschluss v. - 6 K 905/08

Gesetze: EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. c, HGB § 249, FGO § 138

Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

Minderung der Rekultivierungsrückstellung eines Kiesabbauunternehmens um zu erwartende Vorteile aus Fremdverkippungen

Leitsatz

1. Haben die Beteiligten nach einer im Rahmen der mündlichen Verhandlung erzielten Einigung übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so sind die Kosten anhand der Erfolgsaussichten der Klage im Zeitpunkt der übereinstimmenden Erledigungserklärungen nach billigem Ermessen zu verteilen.

2. Eine Rückstellung für Aufwendungen für die Durchführung von Rekultivierungsmaßnahmen während der Kiesgewinnung ist nicht zu passivieren, wenn die zu erwartenden Einnahmen des Abbauunternehmens aus Kippgebühren aus Verträgen mit Dritten über das Abkippen von Material die voraussichtlich anfallenden Rekultivierungsaufwendungen übersteigen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAD-80223

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