Arbeitshilfe November 2013

Freigrenze für Zuwendungen anlässlich untypischer Betriebsveranstaltung (125-jähriges Firmenjubiläum)

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Ist die Freigrenze für Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung in Höhe von 110 € bei einer Feier anlässlich eines 125-jährigen Firmenjubiläums anwendbar (atypischer Einzelfall) bzw. an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen? Ist auf die eingeladenen, die angemeldeten oder die tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer abzustellen? - Zählen Reisekosten zu dem äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung und damit zu den in die Ermittlung des geldwerten Vorteils einzubeziehenden Gesamtaufwendungen? – Sind Aufwendungen des Arbeitgebers für den äußeren Rahmen einer Betriebsveranstaltung in die Durchschnittsberechnung zur Ermittlung des geldwerten Vorteils überhaupt einzubeziehen bzw. insoweit nicht einzubeziehen, als sie auf eingeplante, tatsächlich aber nicht erschienene Gäste entfallen?

Beim BFH sind mehrere Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (, , , und ).

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB YAAAD-84095