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StuB Nr. 11 vom Seite 399

Nutzungsdauer eines Geschäfts- oder Firmenwerts

Bestimmung und Berichterstattung

WP/StB Karl Petersen, WP/StB Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker
Kernfragen
  • Welche Berichtspflichten ergeben sich nach BilMoG?

  • Wie ist ein länger als fünf Jahre festgelegter Abschreibungszeitraum in der Berichterstattung ordnungsgemäß zu begründen?

  • Gelten die neuen Regelungen zum Geschäfts- oder Firmenwert auch für Altfälle?

Das BilMoG hat gleich in zweierlei Hinsicht Einfluss auf die Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwerts genommen: Zum einen wurde die Frage nach dessen Status geklärt. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist als Vermögensgegenstand planmäßig abzuschreiben. Zum anderen sind umfangreiche Angaben im (Konzern-) Anhang zur Nutzungsdauer erforderlich, sofern diese einen Zeitraum von fünf Jahren überschreitet. Während die neuen Regelungen zur Zugangs- und Folgebewertung erst für die „Neufälle” des Jahres 2010 gelten, hat der Gesetzgeber für die Angabepflichten keine Beschränkung auf bestimmte Geschäfts- oder Firmenwerte vorgesehen. Damit gelten die Berichtspflichten grundsätzlich für alle Geschäfts- oder Firmenwerte. In der Praxis bereitet insbesondere diese Angabepflicht Probleme. Schließlich ergeben sich Besonderheiten im Konzernabschluss, die mit Blick auf die Anhangangabe zu beleuchten sind.

Willeke,...