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StuB Nr. 15 vom Seite 561

Bedingt rückzahlbare Zuwendungen

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Anwendungsbereiche

Für die Überschrift wurde bewusst der Begriff „Zuwendungen” gewählt, weil er in seiner Neutralität die weit gefassten Möglichkeiten der rechtlichen Darstellung von sich ähnelnden Stützungsmaßnahmen für Unternehmen wiedergibt, z. B:

  • Eine öffentliche Hand gewährt einen Investitionszuschuss, der bedingungsgemäß dann zurückzuzahlen ist, wenn nach drei Jahren 50 Arbeitsplätze in der neuen Fabrik nicht vorhanden sind.

  • Wiederum eine öffentliche Hand gewährt einem Filmproduzenten einen Geldbetrag, genannt Darlehen, den er aus dem Verwertungserlös innerhalb von 60 Monaten nach der Uraufführung zurückzuzahlen hat, soweit die Verwertungserlöse zur Rückzahlung ausreichen .

  • Ein frisch gebackener Doktorand will seine Dissertation in Buchform unter die Leute bringen. Wegen der geringen Auflage verlangt der Verlag vom Autor einen Druckkostenzuschuss in Form eines unverzinslichen Darlehens. Soweit der Absatz des Werks eine bestimmte Stückzahl überschreitet – eher unwahrscheinlich –, wird für jeden weiteren Buchabsatz eine Verrechnung mit der Darlehensschuld (Tilgung) in bestimmter Höhe vorgenommen . ...