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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 12 K 12033/11 EFG 2011 S. 2122 Nr. 24

Gesetze: AO § 347 Abs. 1, AO § 364a, AO § 118, FGO § 128 Abs. 2

Ablehnende Entscheidung der Finanzbehörde über einen Antrag nach § 364a AO nicht isoliert anfechtbar

Leitsatz

Lehnt die Finanzbehörde die Anberaumung eines Erörterungstermins nach § 364a AO i. R. d. Einspruchsverfahrens ab, so ist diese Ablehnung zwar ein Verwaltungsakt, aber nicht gesondert, isoliert anfechtbar, sondern sie muss i. R. d. Entscheidung über den Rechtsbehelf angegriffen werden.

Fundstelle(n):
AO-StB 2011 S. 332 Nr. 11
DStRE 2012 S. 378 Nr. 6
EFG 2011 S. 2122 Nr. 24
StBW 2011 S. 978 Nr. 22
Ubg 2012 S. 274 Nr. 4
PAAAD-93598

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