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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 192/08

Gesetze: EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2 S. 1, BewG § 51, AO § 204

Keine Differenzierung des Vieheinheitenschlüssels nach Alter, Gewicht oder anderen Kriterien bei einem Putenzuchtbetrieb

verbindliche Zusage bindet nur die im Einzelfall zuständige Behörde

Leitsatz

1. Bei einem Putenzuchtbetrieb ist der gesamte Tierbestand für die Berechnung der Vieheinheiten heranzuziehen. Der Umrechnungsschlüssel ist nicht weiter nach Alter, Gewicht, Zukauf oder Eierproduktion zu differenzieren.

2. Eine verbindliche Zusage bindet nur die für die Besteuerung zuständige Behörde. Es ist daher ohne Bedeutung, ob ein anderes FA dem Kläger für einen anderen Betrieb derselben Branche eine andere Handhabung zugesagt hat.

Fundstelle(n):
PAAAD-97872

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