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FG München Urteil v. - 8 K 3584/10

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2, GewStG § 35b

Keine Klagebefugnis gegen ESt-Bescheide bei fehlender Beschwer; das gilt auch dann, wenn eine Folgeänderung der Gewerbesteuermessbescheide angestrebt wird

Leitsatz

1. Ist ein Steuerpflichtiger durch ESt-Bescheide nicht beschwert, weil – eine Begründetheit des Antrags unterstellt – jedenfalls keine niedrigere ESt festzusetzen wäre, fehlt für eine Anfechtung der ESt-Bescheide auch dann die Klagebefugnis, wenn eine Folgeänderung der Gewerbesteuermessbescheide nach § 35b GewStG erstrebt wird.

2. Soweit die Klägerin eine nach § 35b GewStG zu erwartende Herabsetzung der Gewerbesteuer verfolgt, ist sie nicht durch die ESt-Bescheide, sondern durch die Gewerbesteuermessbescheide in ihren Rechten verletzt.

3. Auch eine „erweiternde” Auslegung des eindeutigen Wortlauts der Klageschrift scheidet aus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
JAAAD-98081

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