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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 12 K 12052/10 EFG 2012 S. 879 Nr. 9

Gesetze: StBerG § 50 Abs. 1 S. 2, StBerG § 49 Abs. 1, StBerG § 49 Abs. 3, StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 6

Anerkennung einer GmbH als Steuerberatungsgesellschaft erfordert Ansässigkeit eines der zu Geschäftsführern bestellten Steuerberater im Nahbereich

Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen im Zeitpunkt der (letzten) Verwaltungsentscheidung der zuständigen Steuerberaterkammer

Leitsatz

1. Voraussetzung der Anerkennung einer GmbH als Steuerberatungsgesellschaft ist, dass mindestens einer der zu Geschäftsführern bestellten Steuerberater seine Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich unterhält. Nahbereich in diesem Sinne ist in der Regel ein Umkreis von etwa 50 km Luftlinienentfernung.

2. Ein Steuerberater kann regelmäßig nur über eine berufliche Niederlassung verfügen.

3. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens gemäß § 49 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 50 StBerG müssen die vom Gesetzgeber vorgesehenen Voraussetzungen im Zeitpunkt der (letzten) Verwaltungsentscheidung seitens der zuständigen Steuerberaterkammer erfüllt sein.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 388 Nr. 6
EFG 2012 S. 879 Nr. 9
DAAAD-99739

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