Arbeitshilfe Februar 2014

Änderung eines Feststellungsbescheides über eine Insolvenzforderung nach § 251 Abs. 3 AO i.V.m. § 179 Abs. 1 AO - Mustereinspruch

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1. Ist ein auf § 251 Abs. 3 AO gründender Feststellungsbescheid bzw. die daraufhin erfolgte Tabelleneintragung einer entsprechenden Steuerforderung in ihren Auswirkungen einem Steuerbescheid bzw. einer Steuerfestsetzung gleichzustellen? 2. Kann ein bestandskräftiger Feststellungsbescheid nur nach den Vorschriften der §§ 130, 131 AO geändert werden? 3. Stellen die Kosten für die Beauftragung eines Steuerberaters Masseverbindlichkeiten i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar oder gehören sie zu den Kosten des Insolvenzverfahrens?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB XAAAE-06927