Oberste Finanzbehörden der Länder BStBl 2012 I S. 645

Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; Gleich lautende Erlasse, die bis zum ergangen sind

Bezug:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der bis zum Tag dieser Erlasse ergangenen gleich lautenden Ländererlasse das Folgende:

Um den Bestand an steuerlichen Verwaltungsvorschriften auch weiterhin zu verringern und aktuell zu halten, wird in Anlehnung an die zur Anwendung von BMF-Schreiben ergangenen Regelungen, letztmals (BStBl 2012 I S. 370), zukünftig jährlich eine Positivliste (Anlage) der ab dem aktuellen Besteuerungszeitraum geltenden gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder veröffentlicht.

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden in diesem Sinne sind Verwaltungsvorschriften, die die Vollzugsgleichheit im Bereich der vom Bund verwalteten, der von den Ländern verwalteten und der von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern sicherstellen sollen sowie Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Steuerberatungsgesetzes und die mit gleichem Wortlaut und Datum im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht wurden bzw. zur Veröffentlichung vorgesehen sind.

Für Steuertatbestände, die nach dem verwirklicht werden, sind die bis zum Tage dieses Erlasses ergangenen gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder anzuwenden, soweit sie in der Positivliste aufgeführt sind.

Die nicht in der Positivliste aufgeführten gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder werden für nach dem verwirklichte Steuertatbestände aufgehoben. Für vor dem verwirklichte Steuertatbestände bleibt die Anwendung der nicht in der Positivliste aufgeführten gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder unberührt, soweit sie nicht durch ändernde oder ergänzende gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder überholt sind.

Die Aufhebung der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder bedeutet keine Aufgabe der bisherigen Rechtsauffassung der Verwaltung, sondern dient der Bereinigung der Weisungslage. Sie hat deklaratorischen Charakter, soweit die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder bereits aus anderen Gründen keine Rechtswirkung mehr entfalten.

Diese Erlasse ergehen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.

Anlage Positivliste Stand:

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Nr.:
Datum, Aktenplanzeichen der Finanzverwaltung, Fundstelle
Betreff:
1
Organisation der Finanzämter und Neuordnung des Besteuerungsverfahrens, hier Arbeitsweise in den Veranlagungsstellen
2
Neufassung der Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO 2010)
 
Bundes- und Landessteuern (S)
 
 
AO einschl. Vollstreckung, Strafverfahren, Steuerberatungsrecht (S 0001 – S 0625, S 0720 und S 0800 – S 0959)
 
3
Steuererklärungsfristen 1. Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2011 2. Fristverlängerung
4
Vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO)
5
Vorläufige Festsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
6
Vorläufige Festsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) des Gewerbesteuermessbetrags; Verfassungsmäßiges Zustandekommen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004
7
Vorläufige Festsetzung der Grunderwerbsteuer, vorläufige Feststellung nach § 17 Abs. 2 und 3 GrEStG und vorläufige Feststellung von Grundbesitzwerten
8
Vorläufige Einheitswertfeststellungen und vorläufige Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags
9
Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben
10
Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2011 –
11
Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2012 –
12
Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine
13

BStBl I 1982, S. 586
Buchführungsprivileg für steuerberatende Berufe; hier: (BStBl II S. 706) – und (BStBl II S. 281)
14
Mitteilungen der Finanzbehörden über Pflichtverletzungen und andere Informationen gemäß § 10 StBerG
15
Erhebung der Mitgliedsbeiträge durch Lohnsteuerhilfevereine
16
Aufzeichnungspflicht und Geschäftsprüfung der Lohnsteuerhilfevereine
17
Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2011 und die hierfür zugelassenen Hilfsmittel
18
Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2012 und die hierfür zugelassenen Hilfsmittel
 
Betriebsprüfung (S 1400 – S 1567)
 
19
Anwendungsfragen zu § 10 Abs. 1 BpO
 
Einkommensteuer (S 2000 – S 2549)
 
20

BStBl I 1968, S. 986
Bewertung von Wertpapieren im Girosammeldepot
21

BStBl I 1968, S. 1144
Bewertung von Wertpapieren im Girosammeldepot
22

BStBl I 2009, S. 1314
Steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge
23

BStBl I 2010, S. 253
Bewertung der Beköstigung im Bereich der Seeschifffahrt (Kauffahrtei) und im Bereich der Fischerei für Zwecke des Steuerabzugs vom Arbeitslohn für die Zeit ab
24
Bewertung der Beköstigung im Bereich der Seeschifffahrt (Kauffahrtei) und im Bereich der Fischerei für Zwecke des Steuerabzugs vom Arbeitslohn für die Zeit ab
25
Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer
26
Kirchensteuer bei Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG
 
Bewertung, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer (S 3000 – S 3948)
 
27

BStBl I 2011, S. 1213
Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Betriebsvermögen
28

BStBl I 2011, S. 1217
Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Betriebsvermögen
29
Ermittlung von Ersatzwirtschaftswerten und die Festsetzung der Grundsteuermeßbeträge für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ab
30
Ermittlung von Ersatzwirtschaftswerten und die Festsetzung der Grundsteuermeßbeträge für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ab
31
Bewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG sowie Festsetzung der Grundsteuermeßbeträge im beigetretenen Teil Deutschlands ab
32
Umsetzung des Jahressteuergesetzes 2007 vom ; Regelungen zur Anwendung des Vierten und Fünften Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes für Besteuerungszeitpunkte nach dem
33
Berücksichtigung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts beim Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 146 Abs. 7 BewG a.F.; Anwendung des (BStBl II 2004, 179)
34
Bewertung von Kapitalforderungen und Kapitalschulden sowie von Ansprüchen/Lasten bei wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen nach dem für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
35
Berechnung des Ablösungsbetrags nach § 25 Absatz 1 Satz 3 ErbStG
36

BStBl I 1972, S. 30
Fortschreibungen und Nachfeststellungen der Einheitswerte des Grundvermögens auf den
37

BStBl I 1971, S. 643
Bewertung von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ihre Erzeugnisse über ein eigenes Handels- oder Dienstleistungsgeschäft absetzen
38

BStBl I 1974, S. 977
Bewertung von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ihre Erzeugnisse über ein eigenes Handels- oder Dienstleistungsgeschäft absetzen
39
Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom gewerblichen Betriebsvermögen
40
Bewertung gemeinschaftlicher Tierhaltungen nach § 51a BewG
41

BStBl I 1971, S. 324
Bewertung von Nebenbetrieben der Land- und Forstwirtschaft nach § 42 BewG 1965
42

BStBl I 1972, S. 352
Bewertung von Nebenbetrieben der Land- und Forstwirtschaft nach § 42 BewG 1965
43

BStBl I 1989, S. 462
Bewertung von Nebenbetrieben der Land- und Forstwirtschaft nach § 42 BewG 1965; hier: Ergänzung des Teils IV – Bewertung von Nebenbetrieben im einzelnen – der gleichlautenden Erlasse (Entschließung) der obersten Finanzbehörden der Länder vom (BStBl I S. 324) und vom (BStBl I S. 352)
44
Bewertung von Nebenbetrieben der Land- und Forstwirtschaft nach § 42 BewG 1965, hier Ergänzung des Teils II – Abgrenzung – der gleichlautenden Erlasse (Entschließung) der obersten Finanzbehörden der Länder vom (BStBl I, S. 324) und vom (BStBl I, S. 352)
45
Ermittlung von Ersatzwirtschaftswerten und die Festsetzung der Grundsteuermeßbeträge für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ab
46
Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen
47

BStBl I 1985, S. 201
Änderung der BFH-Rechtsprechung zum Wohnungsbegriff
48
Bewertung von Einfamilienhäusern im Beitrittsgebiet ab
49

BStBl I 1994, S. 499
Bewertung von Einfamilienhäusern im Beitrittsgebiet ab ; hier: Abschlagsregelung
50

BStBl I 1985, S. 648
Einheitsbewertung von Grundbesitz, der unter Denkmalschutz steht
51

BStBl I 1982, S. 771
Auswirkungen der neueren BFH-Rechtsprechung zur Berechnung des Abschlags wegen einer Abbruchverpflichtung und des Abschlags wegen wirtschaftlicher Überalterung
52
Abgrenzung, Entstehung und Grundstücksart der wirtschaftlichen Einheit Wohnungs- und Teileigentum
53
Bewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG sowie Festsetzung der Grundsteuermeßbeträge im beigetretenen Teil Deutschlands ab ; hier: Erhebung der Grundsteuer bei Mietwohngrundstücken und Einfamilienhäusern
54
Bewertung von Einfamilienhäusern im Beitrittsgebiet ab ; hier: Abschlagsregelung
55
Bewertung des Grundvermögens im Beitrittsgebiet; Abgrenzung des Grundvermögens vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen im Beitrittsgebiet ab
56
Bewertung von Grundstücken mit aufstehenden Gebäuden, die dem Verfall preisgegeben sind, im Beitrittsgebiet ab
57
Bewertung von Mietwohngrundstücken und gemischtgenutzten Grundstücken im Beitrittsgebiet ab
58
Bewertung des Grundvermögen im Beitrittsgebiet, hier Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit bei Einfamilienhäusern mit räumlich getrennt liegenden Garagengrundstücken
59
Bewertung von Grundstücken mit Bank-, Versicherungs-, Verwaltungs- und Bürogebäuden sowie Hotelgebäuden und vergleichbaren Gebäuden im Beitrittsgebiet ab
60
Bewertung von Tankstellengrundstücken im Beitrittsgebiet ab
61
Bewertung von Garagengrundstücken im Beitrittsgebiet ab
62
Bewertung des Grundvermögens im Beitrittsgebiet; hier: Bewertung von Fabrikgrundstücken, Lagerhausgrundstücken, Grundstücken mit Werkstätten und vergleichbaren Grundstücken (Gewerbegrundstücken) im Beitrittsgebiet ab
63
Besteuerung des Grundvermögens im Beitrittsgebiet; hier: Besteuerung von Warenhausgrundstücken, Einkaufszentren sowie Grundstücken mit Großmärkten, SB-Märkten und Verbrauchermärkten und mit Messehallen im Beitrittsgebiet ab
64

BStBl I 1994, S. 480
Bewertung der übrigen Geschäftsgrundstücke und der sonstigen bebauten Grundstücke im Beitrittsgebiet ab
65
Bewertung von Fabrikgrundstücken, Lagerhausgrundstücken, Grundstücken mit Werkstätten und vergleichbaren Grundstücken (Gewerbegrundstücke) im Beitrittsgebiet ab ; hier: Änderung der Abschlagsregelung bei Hallenbauten
66
Bewertung von Warenhausgrundstücken sowie Grundstücken mit Markt- und Messehallen im Beitrittsgebiet ab
67
Bewertung des Grundvermögens im Beitrittsgebiet; hier: Abgrenzung, Entstehung und Grundstückshauptgruppe der wirtschaftlichen Einheit Wohnungs- und Teileigentum im Beitrittsgebiet ab
68

BStBl I 2003, S. Sondernummer 1/2003, 91
69
70
Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts; Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von Betriebsvermögenswerten
71
Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts; Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes
72
Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts; Bewertung des Grundvermögens nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes
73

BStBl I 2009, S. 698
Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts; Anwendung der §§ 11, 95 bis 109 und 199 ff. BewG in der Fassung durch das ErbStRG
74

BStBl I 2009, S. 713
Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts; Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
75
Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts; Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
76
Anwendung der §§ 11, 95 bis 109 und 199 ff. BewG in der Fassung durch das ErbStRG
77

BStBl I 2011, S. Sondernummer 1/2011, 117
78
79
Steuerpflichtiger Erwerb nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG bei Zahlung der Versicherungsprämien durch den Bezugsberechtigten (R 10 Abs. 2 ErbStR)
80
Leistungen von Gesellschaftern und Dritten an Kapitalgesellschaften (R 18 ErbStR, H 18 ErbStH)
81
Behandlung der gemischten Schenkungen sowie der Schenkungen unter Auflage
82
Schenkungen unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften
83
Behandlung von Erwerbsnebenkosten und Steuerberatungskosten sowie Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit einer Schenkung
84
Ermittlung der Ersatzwirtschaftswerte und von Anteilen an diesen Werten für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
85
86
Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe nach § 14 ErbStG; Anwendung auf Fälle der gemischten Schenkung und Schenkung unter Auflage
87
Berechnung des Ablösungsbetrags nach § 25 Absatz 1 Satz 3 ErbStG a. F.
88

BStBl I 2003, S. 392
Kontrollmitteilungen für die Steuerakten des Erblassers und des Erwerbers
 
Grunderwerbsteuer (S 4400 – S 4648)
 
89

BStBl I 1982, S. 968
Einführungserlaß zum Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG 1983) vom
90
Anwendung des § 1 Abs. 3 GrEStG in der Fassung der Bekanntmachung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002
91
Grundstücksbezogene Treuhandgeschäfte sowie Grundstückserwerbe durch Auftragnehmer bzw. Geschäftsbesorger
92
Teilweise vorläufige Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Abgabenordnung (AO)
93
Anwendung des § 1 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 GrEStG auf Organschaftsfälle vom
94
Erwerbsvorgänge im Sinne des § 1 Abs. 3 GrEStG im Zusammenhang mit Treuhandgeschäften und Auftragserwerben bzw. Geschäftsbesorgungen
95
Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG
96
Anwendung des § 6a GrEStG
97
Anwendung des § 6a GrEStG
98
Durchführung der gesonderten Feststellung nach § 17 GrEStG
 
Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer, Feuerschutzsteuer (S 6000 – S 6596)
 
99

BStBl I 1972, S. 114
Durchführung der Vorschriften des § 2 Nr. 7a und des § 2a KraftStG in der Fassung des Verkehrsfinanzgesetzes 1971
 
Grundsteuer (G 1000 – G 1248)
 
100
Grundsteuerliche Behandlung von Grundbesitz, der für sportliche Zwecke benutzt wird (sportliche Anlagen)
101

BStBl I 1971, S. 343
Grundsteuerrechtliche Behandlung von Grundstücken fremder Staaten
102

BStBl I 1996, S. 14
Grundsteuerbefreiung für Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätze nach § 4 Nr. 3 Buchstabe b GrStG
103

BStBl I 2002, S. 152
Grundsteuerliche Behandlung von Straßen, Wegen und Plätzen
104

BStBl I 2000, S. 1516
Grundsteuerbefreiung für den Grundbesitz ausländischer Staaten, der diplomatischen oder konsularischen Zwecken dient
 
Gewerbesteuer (G 1300 – G 1548)
 
105
Gewerbesteuerpflicht bei doppelt ansässigen Gesellschaften (§ 2 Abs. 2 GewStG); Auswirkungen der Rechtsprechung des (NJW 1999 S. 2027) – und (NJW 2002 S. 3614) – auf Abschn. 13 Abs. 2 Satz 4 Gewerbesteuer-Richtlinien 1998 (GewStR)
106
Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom (BGBl. I S. 1912, BStBl I S. 630)
107
Abgrenzung von Hilfs- und Nebengeschäften zu Finanzdienstleistungsgeschäften zu anderen Geschäften bei Leasing- und Factoringunternehmen bei der Anwendung des § 19 Absatz 3 Nummer 4 GewStDV
108
Ermittlung des Gewerbeertrags (§ 7 Gewerbesteuergesetz) bei der gewinnerhöhenden Hinzurechnung eines Investitionsabzugsbetrags gemäß § 7g Einkommensteuergesetz nach Eintritt der Gewerbesteuerpflicht

Inhaltlich gleichlautend
Oberste Finanzbehörden der Länder v.
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg - 3 - O 2000/99
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - O 2000 - 036
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin - III G - O 2000 - 1/2012
Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg - 15 - O 2000/2012#V003
Die Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen - 14 - O 2000 - 06/2012
Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg - 54 - O 2000 - 004/12
Hessisches Ministerium der Finanzen - O 2000 A - 021 II 12
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - O 2000 - 2009/012 - 003
Niedersächsisches Finanzministerium - O 2000/093 - 0001
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - O 2000 - 50 - II C 3O 2000 - 51 - VI
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz - O 2000 A - 413
Ministerium der Finanzen des Saarlandes - O 2000 - 12#001
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen - 36 - O 2000 - 29/1 - 55795
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt - 41b - O 2000 - 203/2012
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein - VI 30 - O 2000 - 246
Thüringer Finanzministerium - O 2000 B - TH/2012

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Fundstelle(n):
BStBl 2012 I Seite 645
YAAAE-11849