Arbeitshilfe März 2014

Spendenabzug bei einmaliger Zuwendung an eine ausländische Vereinigung für den Bau einer russisch-orthodoxen Kirche - Keine verdeckte Gewinnausschüttung mangels Näheverhältnisses - Keine Nichtabziehbarkeit als Spende wegen "mangelnden strukturellen Inlandsbezugs"

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Handelt es sich bei der Zahlung einer inländischen juristischen Person (hier einer GmbH) an eine in einem EU-Mitgliedstaat ansässige kirchennahe Körperschaft um eine abzugsfähige Spende, oder stellt diese eine verdeckte Gewinnausschüttung dar? - Muss auch ein gemeinnütziger Verein, der nach italienischem Recht errichtet worden ist, in der Satzung die Voraussetzungen der Vermögensbindung erfüllen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB EAAAE-14157