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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 13 | Doppelte Haushaltsführung: Große Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Zweitwohnung

Der BFH hat ein Urteil des FG Düsseldorf bestätigt, wonach ein Wohnen am Beschäftigungsort dann zu bejahen ist, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsstätte in zumutbarer Weise täglich aufsuchen kann. Das gilt auch bei einer großen Distanz zwischen Zweitwohnung und Arbeitsplatz (im Streitfall: einfache Entfernung von 141 km), wenn der Beschäftigungsort gut zu erreichen ist. Zudem informieren wir Sie über ein erfreuliches BFH-Urteil zur doppelten Haushaltsführung bei Ledigen.

In unserer Juli-Ausgabe 2012 hatten wir Sie auf ein interessantes anhängiges BFH-Verfahren zur doppelten Haushaltsführung aufmerksam gemacht. Überraschend schnell hat der BFH jetzt für Klarheit gesorgt.

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte in erster Instanz entschieden: Es reicht aus, wenn eine Zweitwohnung im Einzugsgebiet der Arbeitsstätte liegt. Im Streitfall befand sich die Zweitwohnung in einer anderen Großstadt und war immerhin 141 km vom Arbeitsplatz entfernt. Die Richter aus der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt sahen darin kein Problem. Mit dem ICE war der Beschäftigungsort nämlich innerhalb einer Stunde zu erreichen. Das liege durchaus noch im Bereich des...