Arbeitshilfe Januar2015

Einnahmenüberschussrechnung – Umsatzsteuerbeträge als Betriebseinnahme

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Zahlung einer Umsatzsteuervorauszahlung für das IV. Quartal 2009 am (Montag): Ist die Regelung des § 108 AO i.V.m. § 193 BGB anwendbar auf die Fälle der vom Zu- und Abflussprinzip abweichenden zeitlichen Zurechnung regelmäßig wiederkehrender Einnahmen oder Ausgaben in § 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 EStG?

Stellt die Zurechnung vereinnahmter (und abzuführender) Umsatzsteuerbeträge als Betriebseinnahme bei der Einkünfteermittlung im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung eine rechtswidrige Doppelbesteuerung und einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte nach Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG dar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB KAAAE-19440