Arbeitshilfe November 2013

Kindergeldanspruch der Ehefrau einer sog. „unechten” Ortskraft des türkischen Generalkonsulats

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Hat ein Mitarbeiter eines Konsulats als „unechte Ortskraft” bzw. dessen Ehegatte aus vorrangigen völkerrechtlichen Regelungen (insbesondere des Konsularrechts) auch nach langjährigem Wohnen in Deutschland keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn sich der Mitarbeiter des Konsulats gegen die Eingliederung in das inländische Sozial- und Steuersystem entschieden hat?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB UAAAE-25840