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StuB Nr. 10 vom Seite 368

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes

Darstellung und Analyse der Änderungen

Prof. Dr. Stephan Meyering und und M.Sc. Matthias Gröne

Der Bundesrat hat am das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz) verabschiedet . Dieses soll ausweislich der Gesetzesbegründung zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen ehrenamtlichen Handelns beitragen. Damit wird das Gemeinnützigkeitsrecht nach dem erst Ende 2007 verabschiedeten „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements” (BüEnStG) zum zweiten Mal innerhalb von knapp fünf Jahren modifiziert. Die Gesetzesänderungen treten größtenteils bereits rückwirkend zum in Kraft.

Emser, Erleichterungen für gemeinnützige Körperschaften und ehrenamtlich Tätige im Bereich des Steuer-rechts, NWB 2013 S. 908 NWB UAAAE-32352

Kernfragen
  • Was war das Ziel der erneuten Modifikation des Gemeinnützigkeitsrechts?

  • Welche Änderungen ergeben sich in der AO, im EStG und im Zivil- und Gesellschaftsrecht?

  • Welche Herausforderungen kommen mit der Gesetzesnovellierung auf Vereine zu?

I. Entstehungsgeschichte, Zielsetzungen und Überblick

[i]Kratzsch, Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer, KSR 2/2013 S. 3 NWB GAAAE-28013 Frings, Änderungen zur Haftung und Vergütung im Vereins- und Stiftungsrecht, NWB 2013 S. 693 NWB SAAAE-30695 Seifert, Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts (Ehrenamtsstärkungsgesetz), StuB 2013 S. 306 NWB XAAAE-34266Ehrenamtliches Engagement nimmt in der Bundesrepublik eine bedeutende Stellung ein. Nach Ermittlungen des Statistischen Bundesamts für die Jahre 2001/02 üben insgesamt ...