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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  v. - 3 K 2361/11

Gesetze: FGO § 46 Abs. 1 Satz 1EStG § 9 Abs. 6, EStG § 12 Nr. 5

Berücksichtigung von Aufwendungen für die Ausbildung zum Flugzeugführer als Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer sind nach gesetzlichen Neuregelungen in § 9 Abs. 6, § 12 Nr. 5 und § 52 Absätze 23d und 30a EStG in der Fassung des BeitrRLUmsG nicht als - vorweggenommene - Werbungskosten abzugsfähig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
TAAAE-37779

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