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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 148/09 EFG 2013 S. 1393 Nr. 17

Gesetze: § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1, § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG

Mietaufwendungen für eine selbstgenutzte Wohnung; gemischte Veranlassung

Leitsatz

Unter das von der Rechtsprechung entwickelte Gebot der Aufteilung gemischt veranlasster (privater / der Einkünfteerzielung dienender) Aufwendungen könnten grundsätzlich auch Mietaufwendungen für eine selbstgenutzte Wohnung fallen, die im Veranlassungszusammenhang mit Einkünften aus VuV für die bisher bewohnte eigene Wohnung stehen. Einer - teilweisen - Berücksichtigung der Mietaufwendungen als Werbungskosten steht jedoch entgegen, dass derartige Aufwendungen bereits nach Maßgabe des subjektiven Nettoprinzips durch die Vorschriften über das steuerliche Existenzminimum (Grundfreibetrag) von der Einkommensteuer freigestellt werden, so dass, um eine doppelte Berücksichtigung zu vermeiden, der Anwendungsbereich des § 9 EStG nicht eröffnet ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 8 Nr. 50
DStRE 2014 S. 330 Nr. 6
EFG 2013 S. 1393 Nr. 17
EStB 2013 S. 382 Nr. 10
GStB 2014 S. 43 Nr. 2
KAAAE-40195

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