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StuB Nr. 14 vom Seite 517

Vergebliche Due Diligence

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Sachverhalt

Ein Beteiligungserwerb von einigem Gewicht ist heutzutage ohne Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung kaum mehr vorstellbar. So verhielt es sich auch in dem zu besprechenden BFH-Urteil . Eine deutsche I AG beabsichtigte den Erwerb der Anteile an einer Schweizer AG mit folgendem Verlauf:

  • September 2001: Der Aufsichtsrat der I AG und der Verwaltungsrat der Schweizer AG erteilten Genehmigung zur Verfolgung des Projekts.

  • Ende 2001: Erstellung eines Business-Plans für 2002 bis 2004 mit diversen Investment-Banken und -Beratern, gleichzeitig Erarbeitung entsprechender Transaktionsstrukturen.

  • In der Folgezeit: Unterbreitung eines Kaufangebots unter dem Vorbehalt einer Due-Diligence-Prüfung.

  • Erstellung eines „Letter of Intent”.

  • Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung mit dem Ergebnis des Scheiterns der Akquisition im weiteren Verlauf.

Das FA behandelte die Aufwendungen für die Due-Diligence-Prüfung – abgesehen von einem Teilbereich für Beratungskosten – als Anschaffungsnebenkosten des geplanten Anteilserwerbs. Der entsprechende Aktivposten musste nach Auffassung des FA nach dem Scheitern der Akquisition im Aufwand...