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StuB Nr. 17 vom Seite 639

Neuregelung des § 32b EStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz

Der verblasste Glanz des Goldfingers

StB Dr. Andreas S. Bolik und und StB Mark Hartmann

Rund um das Goldfinger-Modell hatte es in der Vergangenheit Diskussionen mit der Finanzverwaltung zu den Rechtsfolgen dieser Sachverhalte gegeben. Der nachfolgende Beitrag liefert für die Stpfl. und deren Berater Argumente für eine Abwehrargumentation z. B. in Betriebsprüfungen für Bestandsfälle. Ferner zeigt er die Rechtsfolgen der Neuregelung in § 32b EStG zum negativen Progressionsvorbehalt auf. Er sensibilisiert zudem auch für Fälle außerhalb des Goldfinger-Modells, auf die der Anwendungsbereich der Neuregelung künftig zutrifft. Der neue Gesetzeswortlaut bleibt nicht auf Fälle des Ankaufs von Gold oder Edelmetallen beschränkt, sondern regelt generell die Anschaffung von Umlaufvermögen im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts neu.

Ronig, infoCenter, Steuerstundungsmodelle, § 15b EStG NWB YAAAC-37526

Kernfragen
  • Worin bestanden die Rechtsfolgen eines sog. Goldfinger-Modells?

  • Wie wirkt die Neuregelung des § 32b EStG auf den negativen Progressionsvorbehalt?

  • Inwiefern erlangt die Neuregelung über den Anwendungsbereich des Goldfinger-Modells hinaus Relevanz für die Stpfl.?

I. Einleitung

[i]Hechtner, Der Steuertrick mit dem Gold, NWB 2013 S. 196 NWB UAAAE-27220 Meyering/Portheine, Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz formerly known as JStG 2013, StuB 2013 S. 525 NWB KAAAE-40879Die Steuerprogression beschert dem Fiskus überproportional ste...