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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 3 K 55/13

Gesetze: AO § 149 Abs. 1 Satz 2, AO § 169 Abs. 2 Nr. 2, AO § 170 Abs. 2 Nr. 1, AO § 171 Abs. 10, AO § 174 Abs. 4, AO § 175 Abs. 1 Nr. 1, AO § 181 Abs. 3, AO § 181 Abs. 5, BewG § 25, BewG § 28 Abs. 2 Satz 3, GrStG § 17, GrStG § 27

Bewertungsgesetz - Einheitsbewertung: Einheitswertfortschreibung trotz Feststellungsverjährung

Leitsatz

1. Nach Feststellungsverjährung für einen Einheitswert-Fortschreibungszeitpunkt kommen die Verfahrensalternativen § 181 Abs. 5 AO und § 25 BewG nebeneinander in Betracht.

2. Gemäß § 25 BewG kann der Einheitswert vereinfachend unmittelbar auf einen späteren Feststellungszeitpunkt fortgeschrieben werden, wobei sich verjährungsbezogene Hinweise erübrigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
ErbStB 2013 S. 367 Nr. 12
SAAAE-44410

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