Arbeitshilfe Juni 2017

Ausland; Festsetzungsfrist; Mitwirkungspflicht; Steuerhinterziehung; Treuhandverhältnis; Zufluss

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Obliegt dem FA und ihm folgend im finanzgerichtlichen Verfahren dem FG die Feststellungslast für ein steuerbegründendes Treuhandverhältnis auch dann, wenn der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten gemäß § 90 Abs. 2 AO verletzt? - Sind auch in diesem Fall die subjektiven und objektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung dem Grunde nach immer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB PAAAE-48228