Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 11 K 211/12 BG EFG 2014 S. 116 Nr. 2

Gesetze: BewG § 68 Abs. 1, BewG § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, BewG § 99 Abs. 1 Nr. 1, BewG § 99 Abs. 3

Einheitsbewertung eines Betriebsgrundstücks – Abgrenzung zwischen Gebäuden und Betriebsvorrichtungen – Zugehörigkeit eines Hochregallagers einschließlich Vorzone zum Grundvermögen

Leitsatz

  1. Ein Hochregallager, das während des laufenden Betriebs von Menschen nicht betreten werden kann, stellt kein Gebäude, sondern eine Betriebsvorrichtung dar.

  2. Gleiches gilt für eine zu dem Hochregallager gehörende, nur zur Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten dienende Vorzone ohne eigene räumliche Umschließung, die nach Größenverhältnis (7%) und Nutzungsintensität von untergeordneter Bedeutung ist.

  3. Die bautechnisch separate Konstruktion des Hochregallagersystems einerseits und des sie sowie die Vorzone umschließenden Bauwerks andererseits führt nicht zu der Annahme der Gebäudeeigenschaft des das Regalsystem umschließenden Bauwerkes.

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 2902 Nr. 48
DStR 2014 S. 8 Nr. 32
DStRE 2014 S. 1435 Nr. 23
EFG 2014 S. 116 Nr. 2
KÖSDI 2014 S. 18762 Nr. 3
UAAAE-50976

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen