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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 10 K 233/12

Gesetze: AO § 363

Anspruch auf Verfahrensruhe wegen anhängigen Beschwerdeverfahrens beim EGMR

Leitsatz

  1. Zu der Frage, wann ein Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruht.

  2. Der EGMR ist kein Europäischer Gerichtshof i. S. des § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.

Fundstelle(n):
RAAAE-51693

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